Leistungen.
Vorbereitende Buchführung.

Wenn Ihr Ablagesystem "Schuhkarton" heißt, Sie "Kassenbuch" und "Taschentuch" nicht auseinanderhalten können und Belege bevorzugt der "Akte P" zuführen, werden Sie sich bei Ihrem Finanzamt nicht viele Freunde machen. Und auch Ihr Steuerberater wird es Ihnen danken, wenn zum Monats-, Quartals- oder Jahresende nicht die "Moment, das hatte ich doch irgendwo"-Panik ausbricht.

Vorbereitende Buchführung umfasst:

  • Ordnen, Erfassen, Kontieren und Archivieren von Belegen
  • Buchen von laufenden Geschäftsvorfällen
  • Führung des Kassenbuches
  • Verwaltung der Debitoren und Kreditoren
  • Überwachung der Zahlungseingänge/Mahnwesen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen/Liquiditätsüberblick
  • Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerberater

Gern erledigen wir diese Arbeiten auch bei Ihnen im Büro, zu vereinbarten Zeiten und mit Ihrer Software. So bleiben Ihre Unterlagen jederzeit für Sie verfügbar.

Die Leistungen im Bereich der vorbereitende Buchhaltung erbringe ich im Rahmen des §6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.

Bildquelle: aboutpixel.de / Akte 07 (c) Andreas Reimer

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